Der Mutter-Kind-Pass
Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr. Die im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgesehenen Untersuchungen sind eine Gelegenheit zur Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten sowie zur Kontrolle des Entwicklungsstandes des Kindes.
Ab der Geburt stehen zehn Untersuchungen des Kindes einschließlich einer orthopädischen, einer Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung und zwei Augenuntersuchungen am Programm.
Die Hüftultraschalluntersuchung in der 6.-8. Lebenswoche sollte bei einem Kinderfacharzt, auf einer Kinderambulanz oder einem spezialisierten Orthopäden durchgeführt werden.
Die Augenuntersuchung im 22. bis 26. Lebensmonat des Kindes kann nur bei der Fachärztin oder beim Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie sowie in den Fachambulatorien durchgeführt werden.
Für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe müssen die ersten zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bei der zuständigen Krankenkasse nachgewiesen werden. Fehlt dieser Nachweis, wird das Kinderbetreuungsgeld gekürzt. Zusätzlich zu den genannten zehn Pflichtuntersuchungen bietet der Mutter-Kind-Pass weitere kostenlose Vorsorgeuntersuchungen bis zum 62. Lebensmonat (5. Lebensjahr) des Kindes.
Die Vorteile der Mu-Ki-Pass-Untersuchungen sind eine regelmäßige Kontrolle der kindlichen Entwicklung und die Möglichkeit der kostenlosen Teilnahme am Impfprogramm.
https://www.gesundheit.gv.at/leben/eltern/mutter-kind-pass/mutter-kind-pass-untersuchungen
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082211.html